In einem Unternehmen sollten immer bestimmte Brandschutz Vorkehrungen getroffen werden, um in Notfällen für hohe Sicherheit zu sorgen. Zu diesen Vorkehrungen gehören neben Übungen für die Mitarbeiter, auch Notfallpläne und gut erkennbare Rettungswege und Notausgänge. Das Folgende sollte man über den Brandschutz in Österreich wissen.

Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne sind für den Brandschutz unabdingbar. So sollten sie in jedem Gebäude und Unternehmen zu finden sein, um für größtmögliche Sicherheit zu sorgen. Die Pläne zeigen den Menschen, die von einem Brand bedroht werden den sichersten Weg hinaus ins Freie. Die Arbeitsstättenverordnung gibt vor, dass solche Flucht- und Rettungspläne vom Arbeitgeber aufgestellt werden müssen, wenn bestimmte Fälle vorliegen. So sind dies Pläne ein Muss, wenn die Flucht- und Rettungswege beispielsweise nicht öffentlich sind oder durch mehrere Geschosse führen. Zudem sind sie notwendig, wenn regelmäßig zahlreiche ortsunkundige Personen vor Ort sind oder in Bereichen, die erhöhte Gefahren durch Arbeitsstätten in unmittelbarer Nähe aufweisen. Damit die Flucht- und Rettungswege auch problemlos genutzt werden können, müssen diese ständig freigehalten werden. Das heißt, keine Gegenstände dürfen hier den Weg versperren.

Die Fluchtwegbeschilderung

Neben dem Flucht und Rettungsplan der den schnellsten Weg zeigt, um sich in Sicherheit zu bringen, sind auch Fluchtwegbeschilderungen sehr wichtig. Arbeitsstätten erhalten dafür detaillierte Vorgaben, wie die Notausgänge auszusehen haben. Sowohl die Notwege als auch die Notausgänge müssen gut sichtbar beschildert sein. So wird die Sicherheit der Arbeiter zusätzlich verbessert. Auf Fluchtwegschilder gehören beispielsweise Pfeile, welche in die Richtung des Notausgangs zeigen. Und auch der eigentliche Notausgang muss durch eine Sicherheitskennzeichnung beschildert sein. Die angebrachten Schilder müssen unmissverständlich darauf hinweisen, wo sich Fluchtweg und Notausgang befinden. Diese Wege dürfen, wie der Notausgang selbst, ebenfalls nicht durch etwaige Dinge blockiert sein.

Die Notbeleuchtungen

Da in einer Gefahrensituation wie die eines Brandes auch die Sicht stark durch Rauch und Flammen beeinträchtigt werden kann, sind Notbeleuchtungen ebenfalls von elementarer Bedeutung für die Sicherheit. Die Vorgaben dafür werden über die DIN-Norm geregelt. So sind in allen öffentlichen Unternehmen besondere Sicherheitsleitsysteme gesetzlich vorgeschrieben. Dabei werden die Notbeleuchtungen in zwei Arten unterschieden. Zum einen gibt es die Sicherheitsbeleuchtung, zum anderen die Ersatzbeleuchtung. Die Rettungswege werden also noch zusätzlich zu der Beschilderung durch eine besondere Beleuchtung deutlich gemacht. Vorkommen müssen sie bei jeder Richtungsänderung, bei jeder Kreuzung von Rettungswegen und bei jeder Fluchttür. Abschnitte, die sich außerhalb der Rettungswege oder außerhalb der Antipanikbeleuchtung befinden, müssen am Boden eine Beleuchtung aufweisen. Die Wege und Ausgänge sind so im Fall von Flammen- und Rauchentwicklung noch besser zu erkennen, als durch die bloße Beschilderung.

Die Feuerwehrpläne

Doch auch die Feuerwehr, die vor Ort den Brand löschen und den in Gefahr befindlichen Menschen helfen soll, muss sich leicht zurechtfinden können. Die Pläne sind in der DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen geregelt und verhelfen der Feuerwehr zu einer schnellen Orientierung in einem Gebäude. Zur Beurteilung der Lage sind sie sehr wichtig, da sie den Feuerwehrleuten schon auf dem Weg zum Gebäude wichtige Informationen liefern. So können nicht nur größere Sach- und Umweltschäden verhindert, sondern womöglich auch Menschenleben gerettet werden. Zudem verraten sie alles über die Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen und besondere Gefahrenschwerpunkte. In Feuerwehrplänen sind dafür bestimmte Angaben enthalten. Zu sehen ist eine Darstellung der baulichen Anlage und die Bezeichnung der Gebäude und Anlageteile mit der Geschossanzahl. Weiter können daraus Durchfahrtsbreiten und -höhen erfasst und Flächen für die Feuerwehr sowie unbefahrbare Flächen entnommen werden. Angegeben sind angrenzende Straßen, Gebäude und deren Nutzung und auch der Standort der Brandmelde- und Übertragunseinrichtung. Sehr wichtig sind auch die Eintragungen von Wasserentnahmestellen, Löschanlagen sowie Löschwasserrückhaltung. Weitere Informationen, die entnommen werden können, sind das Vorkommen von Trennwänden und Brandabschnitten, Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen, Bodeneinläufe, Angaben zur Art und Menge von möglichen Gefahrstoffen und die Lage der Haupttrennstellen für Strom, Gas und Wasser.

brandschutz

Ein Feuerwehrplan besteht aus mehreren Teilen und setzt sich in der Regel aus einem Lageplan und mindestens einem Objektplan zusammen. Der Übersichtsplan zeigt den Grundriss des gesamten Objekts mit Bezeichnung und Geschossanzahl, Brandabschnitte, Zugänge und Zufahrten, Flächen für die Feuerwehr und die unmittelbare Umgebung mit Nachbarsgebäuben, Straßen und die Löschwasserversorgung. Ein Objektplan zeigt Pläne der einzelnen Gebäude, Treppenhäuser, Aufzüge, Brandabschnitte, Gefahrenbereiche, Hydrantenleitungen und Steigleitungen, Sprinkleranlagen und Brandmeldeanlagen. Für alles werden entsprechende Symbole verwendet. Ein Verzeichnis mit Legende zeigt die einzelnen Gebäude mit ihrer Nutzung und dem Hinweis auf den jeweiligen Objektplan. Die Legende erklärt die Bedeutung der genutzten Gefahrensymbole auf den Plänen. Ein Textverzeichnis mit Objekt- und Einsatzinformation enthält dann noch eine Auflistung über die gelagerten / verwendeten Gefahrstoffe, zu verwendende Löschmittel, mögliche Schutzmaßnahmen sowie allgemeine Informationen.

Die Brandschutzübungen

Zu guter Letzt sind auch Brandschutzübungen von enormer Wichtigkeit, um im tatsächlichen Fall eines Brandes bestens vorbereitet zu sein. Hierbei Lernen die Arbeiter und Arbeiterinnen schon im Vorfeld, was im tatsächlichen Fall eines Brandes zu tun ist. Durch das Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet in bestimmten Zeitabständen eine Brandschutzübung für die Mitarbeiter zu organisieren und durchzuführen. Die Übungen sind dann solche, die die Brandbekämpfung mithilfe von vorhandenen Selbsthilfelöscheinrichtungen umfasst. Neben Grundlagenwissen soll auch der Umgang mit verschiedenen Feuerlöschern und Hydranten vermittelt werden. Der Arbeitgeber muss zudem ein Team aus Mitarbeitern bestimmten, die im Notfall eine Evakuierung durchführen. Dieses Team muss dann noch besondere Übungen durchlaufen. Als Arbeitgeber sollte man sich also immer gut erkundigen, welche Maßnahme durchzuführen sind, um für eine optimale Sicherheit im Unternehmen zu sorgen.