| Vexat |
Viele Berufsgruppen sind von explosionsfähigen Atmosphären betroffen. Arbeitstätten und Baustellen müssen ab 01.07.2006 den Anforderungen der VEXAT-Verordnung (BGBl. II Nr. 309/2004) entsprechen. Explosionsgefahren entstehen vor allem, wenn mit brennbaren bzw. explosiven Flüssigkeiten, Klebern, Lacken, Farben, Lösungsmitteln, Verdünnern, Mehl-, Holz- oder Metallstäuben hantiert wird. Mit der VEXAT-Verordnung wird der Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Arbeitnehmer unterstützt. |
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Die VEXAT-Verordnung verlangt eine
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