Vexat

Viele Berufsgruppen sind von explosionsfähigen Atmosphären betroffen.
Arbeitstätten und Baustellen müssen ab 01.07.2006 den Anforderungen der VEXAT-Verordnung
(BGBl. II Nr. 309/2004) entsprechen.
Explosionsgefahren entstehen vor allem, wenn mit brennbaren bzw. explosiven Flüssigkeiten, Klebern, Lacken, Farben, Lösungsmitteln, Verdünnern, Mehl-, Holz- oder Metallstäuben hantiert wird.
Mit der VEXAT-Verordnung wird der Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Arbeitnehmer unterstützt.

    Die VEXAT-Verordnung verlangt eine

  • Ermittlung,
  • Beurteilung und Dokumentation der Explosionsgefahren
    in einem Explosionsschutzdokument,
  • Gefahrenanalyse,
  • Einstufung und Kennzeichnung explosionsgefährdeter Bereiche,
  • primäre, sekundäre und tertiäre Explosionsschutzmaßnahmen,
  • Information, Unterweisung und Arbeitsfreigabe,
  • Prüfungen, Messungen, Gefahrenanalyse sowie Störfallvorsorge,
  • Vorsorge für elektrische Anlagen,
  • Arbeitnehmerschulung zu -unterweisung und
  • spezielle Maßnahmen für Untertagebauarbeiten (§ 18.VEXAT).