Arbeitssicherheit  - Arbeitnehmerschutz sehen wir als unerlässliche Voraussetzung beim Ausführen jeglicher Arbeit.

Es sind die rechtlichen, technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen bei Arbeitsleistungen zu berücksichtigen, um sicheres Arbeiten zu gewährleisten.

Kann eine Arbeit nicht sicher ausgeführt werden, bestehen gesundheitliche Gefahren.

In der Regel ist dabei von nicht fachmännischer Arbeit zu sprechen, d.h., das Arbeitsergebnis kann nicht gewährleistet werden und es muss darüber hinaus mit Schäden gerechnet werden.
 

BILD: Stollensicherung beim Schaubergwerk Schwaz in Tirol
 

Zur Minimierung von Schadensfällen und für rasche Hilfe im Unglücksfalle werden
Betriebsleitungen durch

  • Einsatz der Sicherheitsfachkraft
    (Arbeitsplatzevaluierungen – Erstellung von SiGe –Dokumenten)
  • Aus- und Weiterbildungen
  • Realitätsnahe Übungen zur Weiterentwicklung  von Aufbau- und Ablauforganisationen im Betrieb
  • Grubenrettung

unterstützt.


Sorgfalt, Vorsicht und der nötige Respekt vor den Gefahren sind unverzichtbare Beiträge zur Arbeitssicherheit.