Archiv - Übung 2006: Ausgangslage
Archiv - Übung 2006: Ausgangslage
1. Übungsannahme:
Um 12.20 Uhr brachen im Bergbaubetrieb und Schaubergwerk Kupferplatte
in Jochberg im Bereich des 1. Tieflaufes, bei der Verbindung zum
Blindschacht Teile der alten Betonkonstruktion ein.
Bergmann A wird dabei im hinteren Streckenabschnitt eingeschlossen.
Bergmann B verbleibt in der näheren Umgebung.
Bergmann C stieg den Schacht hinauf und verständigt den Betriebsleiter.
Beim Ausfahren entgleist der Zug. Bergmann C verletzt sich dabei.
Der Betriebsleiter gibt die Anweisung, dass die Besucher des
Schaubergwerkes umgehend die Grube verlassen. Auch dieser Zug
entgleist in der Hektik, ein Besucher D wird verletzt.
Bergmann E, der gerade vom 15er-Schacht kommt hört auf einmal Schreie.
Da die Stimmen nicht genau feststellbar sind, sucht er nächst dem Alten
Abbau. Plötzlich löst sich eine Gesteinsplatte und der Bergmann E wird
eingeschlossen.
Der Betriebsleiter veranlasst:
- Führung abbrechen und alle Besucher umgehend aus dem SBW verbringen;
- Sammeln aller Mitarbeiter in der Werkstätte u.
- Alarmierung von:
ÖRK, FF, Technische Trupps Mittersill, OZ, KOB, Paradeisstollen.
2. Übungseinlagen:
Die Übung ist mit zahlreichen Übungseinlagen technischer, taktischer,
organisatorischer u. rechtlicher Natur sach- u. fachlich angereichert
worden.
3. Sicherheit für die Übung:
Selbstverständlich galt der Sicherheit bei der Übung oberste Priorität. Eine
sehr verantwortungsvolle Aufgabe, die eine ständig begleitende und
gesonderte Überwachung beanspruchte.
Die Übung konnte so ohne Vorfälle, Verletzungen u. Beschädigungen
abgeschlossen werden.
4. Erkenntnisse:
Bergbaubetriebe sind zu einer Sicherungs- und Hilfeleistungspflicht gesetzlich verhalten. Regelmäßige Übungen sind zwingend vorgegeben.
Uneigennützig nahmen auswärtige Arbeitstrupps an der Übung teil, um ihrer Verantwortung gemäß § 111 MinroG – Hilfeleistungspflicht bei Unglücksfällen - zu entsprechen.
Das Engagement der Bergbaubetriebe war dabei von Kontinuität und einer breiten bergbautechnischen und bergbauorganisatorischen Fortentwicklung getragen.
Untertägige Bergbaubetriebe haben naturgegeben „eigene Gesetze“ und bedingen im Vergleich zu anderen Einsatzgeschehen umfassendere Vorsorgen, auch für externe Einsatzorganisationen.
Für alle Einsatzkräfte haben sich daher neue und wertvolle Erkenntnisse eröffnet, die ohne Übung verborgen geblieben und erst im Ernstfall beschwerlich, allenfalls mit viel Kritik hervorgetreten wären. Damit gehen bessere Evaluierungsergebnisse für die Betriebsführung und für die Sicherheit im Bergbaubetrieb einher.
Ganz besonders sei die gewissenhafte Wahrnehmung der Sicherungspflicht (§109 MinroG) des veranstaltenden Bergbaubetriebes Kupferplatte hervorgehoben. Mit dem erstellten Notfallplan, seiner Aktualisierung und Überprüfung im Rahmen einer Einsatzübung zeigte die Innutec Ges.m.b.H. sach- und fachkundig einen richtungs-weisenden Weg in der Führung eines Bergbaubetriebes auf. Beispielhaft entsprach die Innutec Ges.m.b.H. mit der jährlichen Übung (§187c MinroG) der betrieblichen Grubenrettung.
Bei dieser Übung konnten neben dem praktischen Übungsablauf erstmals auch logistische Verfügbarkeiten (Bergbauzubehör, Personal, …) evaluiert werden. Die theoretischen Abhandlungen dazu fanden bei den Teilnehmern besondere Aufnahme.
Die bereits jahrelang gepflogene Zusammenarbeit mit den lokalen Einsatz-organisationen – eine sehr einfühlsames und kompaktes Gemeinschaftswesen - unterstützte den Einsatz- und Übungsverlauf sehr maßgeblich.
Zutage getretene Hemmnisse lagen im Bereich des Übungszweckes und können auf einfache Art bereinigt werden. Kritisch beleuchtet wurde auch die Kostenfrage bei solchen Übungen, zumal sich für alle Beteiligten finanzielle Aufwendungen zu Buche schlugen.
Mit der Koordinierung der unterschiedlichsten Einsatzkräfte, die Beübung ihres Zusammenwirkens und ihrer fach- u. bergmännischen Leistungsfähigkeit vor Ort sowie der Überprüfung der Funktionalität der Alarmpläne standen primär praktische Maßnahmen aus dem realen Tagesablauf der Übung voran. Die Übung stellte an die Teilnehmer große Anforderungen, die vorgegebene Übungsannahme mit den Rahmenbedingungen und die Einlagen zur Übungen konnten sehr gut erfüllt werden.
5. Dokumentation:
Wie bei allen Übungen wurde auch gegenständlich auf eine ausführliche Dokumentation als reale Einsatzmaßnahme geachtet. Neben einer Foto- und Videodokumentation sind auch die Anweisungen u. Vollzugshandlungen in ihren zeitlichen Abfolgen in einem sehr detailliert geführten schriftlichen Protokoll nachvollziehbar aufbereitet worden.









