Brandschutz in Unternehmen

In einem Unternehmen sollten immer bestimmte Brandschutz Vorkehrungen getroffen werden, um in Notfällen für hohe Sicherheit zu sorgen. Zu diesen Vorkehrungen gehören neben Übungen für die Mitarbeiter, auch Notfallpläne und gut erkennbare Rettungswege und Notausgänge. Das Folgende sollte man über den Brandschutz in Österreich wissen.

Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne sind für den Brandschutz unabdingbar. So sollten sie in jedem Gebäude und Unternehmen zu finden sein, um für größtmögliche Sicherheit zu sorgen. Die Pläne zeigen den Menschen, die von einem Brand bedroht werden den sichersten Weg hinaus ins Freie. Die Arbeitsstättenverordnung gibt vor, dass solche Flucht- und Rettungspläne vom Arbeitgeber aufgestellt werden müssen, wenn bestimmte Fälle vorliegen. So sind dies Pläne ein Muss, wenn die Flucht- und Rettungswege beispielsweise nicht öffentlich sind oder durch mehrere Geschosse führen. Zudem sind sie notwendig, wenn regelmäßig zahlreiche ortsunkundige Personen vor Ort sind oder in Bereichen, die erhöhte Gefahren durch Arbeitsstätten in unmittelbarer Nähe aufweisen. Damit die Flucht- und Rettungswege auch problemlos genutzt werden können, müssen diese ständig freigehalten werden. Das heißt, keine Gegenstände dürfen hier den Weg versperren.

Die Fluchtwegbeschilderung

Neben dem Flucht und Rettungsplan der den schnellsten Weg zeigt, um sich in Sicherheit zu bringen, sind auch Fluchtwegbeschilderungen sehr wichtig. Arbeitsstätten erhalten dafür detaillierte Vorgaben, wie die Notausgänge auszusehen haben. Sowohl die Notwege als auch die Notausgänge müssen gut sichtbar beschildert sein. So wird die Sicherheit der Arbeiter zusätzlich verbessert. Auf Fluchtwegschilder gehören beispielsweise Pfeile, welche in die Richtung des Notausgangs zeigen. Und auch der eigentliche Notausgang muss durch eine Sicherheitskennzeichnung beschildert sein. Die angebrachten Schilder müssen unmissverständlich darauf hinweisen, wo sich Fluchtweg und Notausgang befinden. Diese Wege dürfen, wie der Notausgang selbst, ebenfalls nicht durch etwaige Dinge blockiert sein.

Die Notbeleuchtungen

Da in einer Gefahrensituation wie die eines Brandes auch die Sicht stark durch Rauch und Flammen beeinträchtigt werden kann, sind Notbeleuchtungen ebenfalls von elementarer Bedeutung für die Sicherheit. Die Vorgaben dafür werden über die DIN-Norm geregelt. So sind in allen öffentlichen Unternehmen besondere Sicherheitsleitsysteme gesetzlich vorgeschrieben. Dabei werden die Notbeleuchtungen in zwei Arten unterschieden. Zum einen gibt es die Sicherheitsbeleuchtung, zum anderen die Ersatzbeleuchtung. Die Rettungswege werden also noch zusätzlich zu der Beschilderung durch eine besondere Beleuchtung deutlich gemacht. Vorkommen müssen sie bei jeder Richtungsänderung, bei jeder Kreuzung von Rettungswegen und bei jeder Fluchttür. Abschnitte, die sich außerhalb der Rettungswege oder außerhalb der Antipanikbeleuchtung befinden, müssen am Boden eine Beleuchtung aufweisen. Die Wege und Ausgänge sind so im Fall von Flammen- und Rauchentwicklung noch besser zu erkennen, als durch die bloße Beschilderung.

Die Feuerwehrpläne

Doch auch die Feuerwehr, die vor Ort den Brand löschen und den in Gefahr befindlichen Menschen helfen soll, muss sich leicht zurechtfinden können. Die Pläne sind in der DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen geregelt und verhelfen der Feuerwehr zu einer schnellen Orientierung in einem Gebäude. Zur Beurteilung der Lage sind sie sehr wichtig, da sie den Feuerwehrleuten schon auf dem Weg zum Gebäude wichtige Informationen liefern. So können nicht nur größere Sach- und Umweltschäden verhindert, sondern womöglich auch Menschenleben gerettet werden. Zudem verraten sie alles über die Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen und besondere Gefahrenschwerpunkte. In Feuerwehrplänen sind dafür bestimmte Angaben enthalten. Zu sehen ist eine Darstellung der baulichen Anlage und die Bezeichnung der Gebäude und Anlageteile mit der Geschossanzahl. Weiter können daraus Durchfahrtsbreiten und -höhen erfasst und Flächen für die Feuerwehr sowie unbefahrbare Flächen entnommen werden. Angegeben sind angrenzende Straßen, Gebäude und deren Nutzung und auch der Standort der Brandmelde- und Übertragunseinrichtung. Sehr wichtig sind auch die Eintragungen von Wasserentnahmestellen, Löschanlagen sowie Löschwasserrückhaltung. Weitere Informationen, die entnommen werden können, sind das Vorkommen von Trennwänden und Brandabschnitten, Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen, Bodeneinläufe, Angaben zur Art und Menge von möglichen Gefahrstoffen und die Lage der Haupttrennstellen für Strom, Gas und Wasser.

brandschutz

Ein Feuerwehrplan besteht aus mehreren Teilen und setzt sich in der Regel aus einem Lageplan und mindestens einem Objektplan zusammen. Der Übersichtsplan zeigt den Grundriss des gesamten Objekts mit Bezeichnung und Geschossanzahl, Brandabschnitte, Zugänge und Zufahrten, Flächen für die Feuerwehr und die unmittelbare Umgebung mit Nachbarsgebäuben, Straßen und die Löschwasserversorgung. Ein Objektplan zeigt Pläne der einzelnen Gebäude, Treppenhäuser, Aufzüge, Brandabschnitte, Gefahrenbereiche, Hydrantenleitungen und Steigleitungen, Sprinkleranlagen und Brandmeldeanlagen. Für alles werden entsprechende Symbole verwendet. Ein Verzeichnis mit Legende zeigt die einzelnen Gebäude mit ihrer Nutzung und dem Hinweis auf den jeweiligen Objektplan. Die Legende erklärt die Bedeutung der genutzten Gefahrensymbole auf den Plänen. Ein Textverzeichnis mit Objekt- und Einsatzinformation enthält dann noch eine Auflistung über die gelagerten / verwendeten Gefahrstoffe, zu verwendende Löschmittel, mögliche Schutzmaßnahmen sowie allgemeine Informationen.

Die Brandschutzübungen

Zu guter Letzt sind auch Brandschutzübungen von enormer Wichtigkeit, um im tatsächlichen Fall eines Brandes bestens vorbereitet zu sein. Hierbei Lernen die Arbeiter und Arbeiterinnen schon im Vorfeld, was im tatsächlichen Fall eines Brandes zu tun ist. Durch das Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet in bestimmten Zeitabständen eine Brandschutzübung für die Mitarbeiter zu organisieren und durchzuführen. Die Übungen sind dann solche, die die Brandbekämpfung mithilfe von vorhandenen Selbsthilfelöscheinrichtungen umfasst. Neben Grundlagenwissen soll auch der Umgang mit verschiedenen Feuerlöschern und Hydranten vermittelt werden. Der Arbeitgeber muss zudem ein Team aus Mitarbeitern bestimmten, die im Notfall eine Evakuierung durchführen. Dieses Team muss dann noch besondere Übungen durchlaufen. Als Arbeitgeber sollte man sich also immer gut erkundigen, welche Maßnahme durchzuführen sind, um für eine optimale Sicherheit im Unternehmen zu sorgen.

Organisatorischer Brandschutz für Gebäudebetreiber in Österreich

Die Sicherheit eines menschlichen Lebens sollte immer und überall die größte Rolle spielen. In der Arbeitsumgebung sollte daher jeder Unternehmer bestimmte Vorkehrungen erfüllen, um im Falle eines Brandes einen adäquaten Schutz für seine Mitarbeiter bieten zu können. Zu diesen Vorkehrungen gehören vor allem die spezifischen Übungen, Notfall- und Rettungspläne, die in Unternehmen durchgeführt und vorhanden sein sollten. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick darüber, was Sie als Gebäudebetreiber in Österreich über Brandschutz wissen sollten.

Flucht- und Rettungspläne



Flucht-und Rettungspläne sind ein Teil des Brandschutzes, die in jedem Unternehmen, bzw. im Gebäude eines Unternehmens aufgestellt werden müssen. Diese Pläne zeigen den Mitarbeitern dann den sichersten Weg, den sie benutzen können, um sich im Falle eines Brandes zu retten. Die Arbeitsstättenverordnung sorgt dafür, dass der Arbeitgeber in Arbeitsstätten gerade diese Flucht- und Rettungspläne aufstellt, und zwar dann, wenn es die Ausdehnung und die Art und Weise, wie man die Arbeitsstätte benutzt, erfordern. In folgenden Fällen ist dies notwendig:

-Wenn die Flucht- und Rettungswegführung nicht offensichtlich ist, bzw. wenn sie durch mehrere Geschosse oder führt,
-wenn ein hoher Anteil der ortsunkundigen Personen besteht,
-in Bereichen, die eine erhöhte Gefährdung durch benachbarte Arbeitsstätten und deren Gefährdungsmöglichkeiten aufweisen.


Fluchtwegbeschilderung



Bei einem Rettungsplan in einem Unternehmen spielt natürlich auch die Beschilderung des Fluchtwegs eine große Rolle. Dies ist auch durch die Regel für Arbeitsstätten geregelt, die dann detaillierte Vorgaben enthält, wie Notausgängen auszusehen haben und welche Sicherheitseinrichtungen dabei befolgt werden müssen. Die Notwege und Notausgängen müssen also gut beschildert sein, um die Sicherheit der Arbeiter zu verbessern. Auf den Fluchtwegschildern müssen beispielsweise Pfeile stehen, die dann in die Richtung des Notausgangs verweisen. Der Notausgang sollte auch durch eine Sicherheitskennzeichnung erkennbar sein. Diese Wege dürfen nicht blockiert sein und die Schilder müssen eindeutig drauf hinweisen, wo sich der Notausgang oder der Fluchtweg befinden.

Notbeleuchtungen



Gerade in Unternehmen sollte eine Notbeleuchtung verwendet werden, um in bestimmten Situationen, wie es beispielsweise der Brandfall ist, immer den Weg erkennen zu können. Dafür gibt es auch bestimmte Vorgaben, die mittels der DIN-Normen reguliert sind. In allen öffentlichen Gebäuden gibt es besonderen Sicherheitsleitsysteme, die dann gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Notbeleuchtungen kann man dann in zwei Arten unterteilen. Man unterscheidet also zwischen Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung. Die Sicherheitsbeleuchtung kann dann weiter in drei Kategorien gegliedert werden. Diese Beleuchtung umfasst dann die Sicherheitsbeleuchtung bei den Arbeitsplätzen, die eine besondere Gefährdung aufweisen. Das heißt, dass die Rettungswege mit einer besonderen Beleuchtung deutlich gemacht werden und dass dabei auch die Antipanikbeleuchtung zu Stande kommt, die auch geregelt ist.

Brandschutzübungen



Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, dass er in bestimmten Zeitabständen die Brandschutzübungen für seine Mitarbeiter organisieren und durchführen muss. Diese umfassen dann die bestimmten Übungen, die dann die Brandbekämpfung mithilfe der vorhandenen Selbsthilfelöscheinrichten thematisieren. In diesen Feuerlöschtrainings wird nicht nur das Grundlagenwissen vermittelt, sondern auch der Umgang mit verschiedenen Arten der Feuerlöscher und der Wandhydranten. Dieser Umgang wird dann in simulierten Brandszenarien geübt. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, dass er ein Team von Arbeitern ernennt, die im Falle eines Brandes die Evakuierung durchführen. Dieses Team geht dann durch besondere Übungen, die ihnen den Umgang in solchen Notfall erleichtern. Wenn es sich um größere Unternehmen handelt, dann werden besondere Übungen mit der Feuerwehr organisiert, die dann das Brandschutzkonzept proben.

Fazit



Durch einen richtigen Brandschutz können in einem Unternehmen große Schäden bekämpft und Menschenleben gerettet werden. Es gibt besondere Vorschriften, die diesen Schutz regeln, der dann von großer Bedeutung für die Sicherheit der Mitarbeiter ist. Deshalb sollte man sich als Arbeitgeber gut darüber erkundigen, welche Maßnahmen man durchführen muss, um die Sicherheit aufs höchste Niveau zu bringen.